Vertraulichkeit

Der Berufskodex für PsychotherapeutInnen des Bundesministeriums für Gesundheit (basierend auf Gutachten des Psychotherapiebeirates, zuletzt vom 8. Oktober 2002, veröffentlicht im Psychotherapie Forum, Nr. 1/1993, S 55ff; Vol. 4, Suppl. 4, Nr.4./ 1996, S 169ff, sowie in den Mitteilungen der Sanitätsverwaltung, Heft 7/ 2001, S19) sieht neben Regelungen in Bezug auf die fachliche Kompetenz auch besondere Sorgfalts- Vertrauens- und Aufklärungsverpflichtungen in der psychotherapeutischen Beziehung vor, unter anderem das Recht der KlientInnen auf den umfassenden Schutz der Persönlichkeitsrechte, insbesondere auch die uneingeschränkte Geheimhaltung jener der PsychotherapeutInnen anvertrauten Geheimnisse. Diese Verschwiegenheitspflicht von PsychotherapeutInnen, ihrer allfälligen Hilfspersonen und SupervisorInnen steht auch über allfälligen Interessen der öffentlichen Gesundheitspflege oder der Rechtspflege.